Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für Geschäftskunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – HABL DIGITAL
Für Verträge mit Unternehmern (B2B) · Stand: 10. Oktober 2026
1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Anbieter ist Moritz Habl, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung HABL DIGITAL, Eppsteiner Str. 28, 60323 Frankfurt am Main (nachfolgend „Agentur“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucheraufträge bedürfen gesonderter Vertragsbedingungen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Leistungen und Vertragsgegenstand
(1) Die Agentur erbringt nach individueller Beauftragung insbesondere Website-Konzeption, Strategie, Webdesign, technische Entwicklung, Landingpages, Conversion-Optimierung, Suchmaschinenoptimierung, Tracking-Konzeption sowie Einrichtung und Betreuung von Google Ads und Meta Ads (Facebook/Instagram).
(2) Maßgeblich sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung und schriftlich vereinbarte Meilensteine. Eine bestimmte Anzahl von Leads, Rankings, Klicks, Umsätzen oder Werbeerfolgen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als Beschaffenheit oder Garantie vereinbart ist.
(3) Nicht ausdrücklich enthaltene Leistungen – etwa laufendes Hosting, Wartung, Texterstellung, Bildlizenzen, Übersetzungen, rechtliche Prüfung, Barrierefreiheitsprüfung oder Werbebudgets – sind gesondert zu vereinbaren.
3. Vertragsschluss und Projektbeginn
(1) Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder Auftragsbestätigung zustande.
(2) Projekttermine setzen die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Inhalte, Zugänge, Freigaben und Entscheidungen voraus.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs werden vor Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Vergütung und Terminen abgestimmt.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt vollständige, richtige und rechtzeitig nutzbare Informationen, Materialien, Zugänge, Ansprechpartner und Freigaben bereit.
(2) Er gewährleistet, dass von ihm bereitgestellte Texte, Marken, Bilder, Videos, Daten und Werbeaussagen rechtmäßig genutzt werden dürfen, und klärt die dafür erforderlichen Rechte.
(3) Er ist für die rechtliche Zulässigkeit seines Geschäftsmodells, seiner Werbeversprechen und branchenspezifischer Pflichtangaben verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine zulässige juristische Leistung durch hierfür Befugte vereinbart ist.
(4) Verzögerungen aufgrund ausbleibender Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine angemessen; nachweisbarer Mehraufwand kann nach vorheriger Ankündigung gesondert vergütet werden.
5. Konzeption, Design, Entwicklung und Änderungswünsche
(1) Umfang, Anzahl und Inhalt von Korrekturschleifen ergeben sich aus dem Angebot. Weitergehende Änderungswünsche werden gesondert angeboten.
(2) Die Agentur darf geeignete technische Werkzeuge und Unterauftragnehmer einsetzen, soweit Datenschutz und Vertraulichkeit gewahrt werden.
(3) Der Kunde prüft Zwischenstände und erteilt Freigaben in angemessener Zeit. Freigaben entbinden die Agentur nicht von eigenen vertraglichen Pflichten.
6. Abnahme von Werkleistungen
(1) Soweit eine abnahmefähige Werkleistung geschuldet ist, zeigt die Agentur die Fertigstellung an und stellt sie zur Prüfung bereit.
(2) Der Kunde prüft innerhalb einer angemessenen, im Projekt vereinbarten Frist und teilt konkrete Mängel mit. Die gesetzlichen Regeln zur Abnahme, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt.
(3) Unwesentliche Mängel stehen einer Abnahme grundsätzlich nicht entgegen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
(4) Leistungen ohne werkvertraglichen Erfolg, insbesondere laufende Beratungs- und Kampagnenbetreuung, unterliegen keiner Werkabnahme, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7. Vergütung, Zahlungsplan und Fremdkosten
(1) Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und auszuweisen ist.
(2) Höhe, Fälligkeit, Abschläge und Zahlungsmeilensteine ergeben sich aus dem Angebot. Ohne besondere Vereinbarung gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregeln.
(3) Werbebudgets, Plattformgebühren, Domains, Hosting, Lizenzen, Stockmaterial, externe Tools und Drittanbieterleistungen sind nicht Bestandteil der Agenturvergütung, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
(4) Zusätzlicher Aufwand bedarf einer entsprechenden Beauftragung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte.
8. Nutzungsrechte, Quelldateien und Vorleistungen
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn geschaffenen und vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnissen die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte; soweit nichts anderes vereinbart ist, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
(2) Vorbestehende Komponenten, Frameworks, Bibliotheken, Templates, Tools, Methoden und internes Know-how der Agentur bleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern; notwendige Nutzungsrechte werden im erforderlichen Umfang eingeräumt.
(3) Rechte Dritter und Open-Source-Lizenzen gelten nach ihren jeweiligen Bedingungen.
(4) Eine Herausgabe offener Design-/Quelldateien, Entwicklungsumgebungen oder interner Arbeitsmittel erfolgt nur, soweit ausdrücklich vereinbart. Der vertraglich geschuldete Website-Code und die erforderlichen Betriebsdateien bleiben hiervon unberührt.
9. Google Ads, Meta Ads und weitere Werbeplattformen
(1) Art, Umfang, Laufzeit und Ziele der Kampagnen werden im Angebot festgelegt. Plattformen entscheiden eigenständig über Anzeigenfreigaben, Ausspielung, Preise, Kontosperrungen und Änderungen ihrer Systeme.
(2) Der Kunde trägt das vereinbarte Mediabudget und ist grundsätzlich Inhaber der Werbekonten, sofern nicht anders vereinbart. Die Agentur erhält die zur Leistungserbringung notwendigen Zugriffsrechte.
(3) Der Kunde stellt rechtmäßige Werbeinhalte, Zielseiten, Einwilligungen, Pflichtinformationen und erforderliche Branchenfreigaben sicher. Die Agentur schuldet die vereinbarte fachgerechte Betreuung, nicht einen garantierten wirtschaftlichen Erfolg.
(4) Die Einrichtung von Conversion-Tracking, Remarketing, Zielgruppenabgleichen oder Meta Pixel erfolgt nur im vereinbarten Umfang und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen. Erforderliche Einwilligungen und transparente Informationen müssen vor Aktivierung technisch und rechtlich umgesetzt sein.
(5) Eine Übermittlung von Kundendaten oder Lead-Listen an Werbeplattformen setzt eine gesonderte datenschutzrechtliche Prüfung und geeignete Rechtsgrundlage voraus.
10. Hosting, Wartung und Verfügbarkeit
(1) Hosting, Domains, Updates, Backups, Sicherheitspatches, Support und laufende Wartung sind nur geschuldet, soweit gesondert beauftragt.
(2) Soweit Drittanbieter eingesetzt werden, gelten deren technisch bedingte Verfügbarkeitsgrenzen; vereinbarte Service-Level bleiben unberührt.
(3) Der Kunde ist für die fortlaufende rechtliche und inhaltliche Pflege seiner Website verantwortlich, soweit keine entsprechenden Leistungen beauftragt sind.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Die datenschutzrechtlichen Rollen sind je Verarbeitung gesondert zu bestimmen.
(2) Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Werden gemeinsame Verantwortlichkeiten begründet, treffen die Parteien gegebenenfalls eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO.
(4) Nicht öffentlich bekannte Geschäfts-, Kunden- und Projektdaten sind vertraulich zu behandeln; gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
12. Mängel, Haftung und höhere Gewalt
(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht individuell wirksam etwas anderes vereinbart ist.
(2) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Zwingende Ansprüche, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
(5) Unvorhersehbare, von keiner Partei zu vertretende Ereignisse können Leistungsfristen angemessen verlängern; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
13. Laufzeit und Kündigung
(1) Projektverträge enden nach Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Für laufende Betreuung gelten die im Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
(2) Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere bei Werk- und Dienstverträgen sowie aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
(3) Bei Vertragsende sind Zugänge und vereinbarte Arbeitsergebnisse nach Maßgabe des Vertrags herauszugeben; offene Vergütungsansprüche bleiben bestehen.
14. Referenznennung
Eine öffentliche Nutzung von Kundennamen, Logos, Projektergebnissen oder Screenshots als Referenz erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, hinreichend konkreten Freigabe; Rechte Dritter und Vertraulichkeit bleiben zu beachten.
15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle unwirksamer Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.